18-10-2024, 14:57
Ja, leider, selbst dann ist es schwierig. Aber es gibt auch Verfahren, wo das durchgeht. Das geht auf einen BGH-Beschluss zurück, dem die OLGs dann folgen mussten. Sieh dir z.B. mal KG Beschluss vom 18.5.2020 - 13 UF 88/18 an, https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflich...93035.html und https://kade-kade.de/entscheidungen/fami...-dem-kind/
Man beachte, dass es dafür ebenfalls eine zweite Instanz brauchte. Das Familienrichterlein möchte freilich gerne immer kurzen Prozess machen und Väter maximal entmutigen. Dann gilt es, auf korrektes Protokoll zu achten, die Beschlussbegründung genau zu lesen und dann ggf. eine Instanz weiter.
Weitere Verfahren mit Aktenzeichen z.B. dort: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...26292.html
Man beachte, dass es dafür ebenfalls eine zweite Instanz brauchte. Das Familienrichterlein möchte freilich gerne immer kurzen Prozess machen und Väter maximal entmutigen. Dann gilt es, auf korrektes Protokoll zu achten, die Beschlussbegründung genau zu lesen und dann ggf. eine Instanz weiter.
Weitere Verfahren mit Aktenzeichen z.B. dort: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...26292.html