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Umgang, Urlaub, Informationspflicht
#27
Wann fangen denn bei Euch die Herbstferien an? Ich vermute, das wird bald sein und da sehe ich keinen Erfolg, das noch zu drehen.

Meines Erachtens bleibt nur ein "Antrag auf einstweilige Anordnung" . In diesem wird beantragt, dass bspw. die Herbstferien vereinbart waren und eben dies nicht eingehalten wurde.

Nach einem solchen Antrag können zwei Dinge passieren:

1. Das Gericht reagiert "schnell" - innerhalb von 14 Tagen ca. - und schreibt evtl. noch die Mutter an und bittet innerhalb einer Notfrist um Stellungnahme
2. Das Gericht macht aus der Sache ein Hauptsacheverfahren, aus irgendwelchen Gründen, die du mitgeteilt bekommst.

Die Sache ist relativ verfahren. Einerseits die Vorwürfe der Ex, die Zeiten nicht eingehalten zu haben. Dem kann man entgegen treten und mitteilen, dass das auf Gegenseitigkeit beruhte.
Andererseits die nutzlose JA-Vereinbarung. Nun also dann das Ziel, eine Umgangsvereinbarung über das Gericht....

Die Ausfälle sind das eine, aber die Herbstferien auf diese Art abzusagen, das andere. So wird das weiter gehen und nur nicht enden wollenden Story.

Die Kosten sind nicht erheblich, wenn es bei einem "normalen" Umgangsverfahren bleibt und nicht ein riesen Faß aufgemacht wird - was die Mutter jederzeit kann. Dann wird ein Verfahrensbeistand eingesetzt und der ganze Zirkus fängt erst richtig an.

Ich denke, die Herbstferien mit Kind kannst du vergessen. Ob du da ohne Anwalt rein gehst.... naja, ich weiß nicht, ob das Sinn macht.

Aber zukünftig muss ja irgendwie eine Vereinbarung her. Das super duper Gericht bleibt wohl kaum erspart. Ein erneutes JA-Gespräch auch nicht. Das Übliche eben.
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RE: Umgang, Urlaub, Informationspflicht - von Nappo - 20-10-2024, 18:46

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