Gestern, 16:23
Hallo datrainer,
soweit ich es herauslese, ist handelt es sich bei Eurer Umgangsvereinbarung um eine, die zwar schriftlich fixiert ist, aber nicht um eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Zudem wurde sie zumindest seit April von beiden Seiten nur noch teilweise eingehalten.
Auf die Vereinbarung kann sich keiner mehr berufen. Von daher steht Ihr wieder ganz am Anfang. Wenn Du den Umgang verbindlich festlegen lassen möchtest, dann musst Du vors Familiengericht gehen.
soweit ich es herauslese, ist handelt es sich bei Eurer Umgangsvereinbarung um eine, die zwar schriftlich fixiert ist, aber nicht um eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Zudem wurde sie zumindest seit April von beiden Seiten nur noch teilweise eingehalten.
Auf die Vereinbarung kann sich keiner mehr berufen. Von daher steht Ihr wieder ganz am Anfang. Wenn Du den Umgang verbindlich festlegen lassen möchtest, dann musst Du vors Familiengericht gehen.