24-10-2024, 19:01
Hallo,
sorry ich bin's noch mal^^
Ich hätte eine wichtige Frage. Die vielleicht auch für andere Menschen in Zukunft von Relevanz sein könnte.
Wie verhält es sich hinsichtlich des 170er, wenn man aus gesundheitlichen Gründen festgestellt hat, dass der erlernte Beruf nicht zu einem passt, vielleicht sogar eher der Gesundheit schadet. Und man möchte nochmal einen neuen Beruf erlernen. (Löblich als 850 D gepfändeter Mensch unbedingt noch arbeiten gehen zu wollen!)
Sagen wir, man ist seit einigen Monaten Krank geschrieben und eine Genesung ist noch lange nicht in Sicht. An welchem Punkt darf man eigenständig Bewerbungen schreiben für einen neuen Ausbildungsplatz, ohne direkt nach Antritt der Ausbildung nach paragraf 170 Unterhaltspflichtverletzung verurteilt zu werden?
Pfändung läuft ja ohnehin nach 850 D und die Ausbildungsvergütung kommt da selbst Brutto nicht hin.
Aber die Lebensenergie wäre nach der neuen RICHTIGEN Ausbildung (die zu einem PASST!!!) ganz enorm. Sagen wir, es gibt da einen Beruf, den Mr. X einfach zu spät erkannt hat, dass dieser der Richtige für ihn ist und er einfach die falsche Erstausbildung gemacht hat.
(Es geht hier nicht um Unterhalt auf 0 zu setzen der Zug ist abgefahren - vielmehr darum, LEGAL, einen neuen Beruf zu erlernen.
Über hilfreiche Infos zur Gesetzeslage wäre ich überaus dankbar. Im Netzt findet man nicht wirklich was für so einen speziellen Fall.
Bleibt gesund! Gott möge euch behüten!
sorry ich bin's noch mal^^
Ich hätte eine wichtige Frage. Die vielleicht auch für andere Menschen in Zukunft von Relevanz sein könnte.
Wie verhält es sich hinsichtlich des 170er, wenn man aus gesundheitlichen Gründen festgestellt hat, dass der erlernte Beruf nicht zu einem passt, vielleicht sogar eher der Gesundheit schadet. Und man möchte nochmal einen neuen Beruf erlernen. (Löblich als 850 D gepfändeter Mensch unbedingt noch arbeiten gehen zu wollen!)
Sagen wir, man ist seit einigen Monaten Krank geschrieben und eine Genesung ist noch lange nicht in Sicht. An welchem Punkt darf man eigenständig Bewerbungen schreiben für einen neuen Ausbildungsplatz, ohne direkt nach Antritt der Ausbildung nach paragraf 170 Unterhaltspflichtverletzung verurteilt zu werden?
Pfändung läuft ja ohnehin nach 850 D und die Ausbildungsvergütung kommt da selbst Brutto nicht hin.
Aber die Lebensenergie wäre nach der neuen RICHTIGEN Ausbildung (die zu einem PASST!!!) ganz enorm. Sagen wir, es gibt da einen Beruf, den Mr. X einfach zu spät erkannt hat, dass dieser der Richtige für ihn ist und er einfach die falsche Erstausbildung gemacht hat.
(Es geht hier nicht um Unterhalt auf 0 zu setzen der Zug ist abgefahren - vielmehr darum, LEGAL, einen neuen Beruf zu erlernen.
Über hilfreiche Infos zur Gesetzeslage wäre ich überaus dankbar. Im Netzt findet man nicht wirklich was für so einen speziellen Fall.
Bleibt gesund! Gott möge euch behüten!