24-10-2024, 20:26
Klingt wie eine Befreiung. Ist es ja auch. ich denke, du hast den richtigen Weg eingeschlagen.
Du bist allerdings immer noch auf den Straftatbestand Unterhaltspflichtverletzung fixiert. Das lässt dich nicht los. Lies dir dazu noch einmal das Kapitel in der faq durch. Sofern du nicht ohne Grund kündigst und gar nichts mehr machst, hast du da kaum etwas zu befürchten.
Du bist allerdings immer noch auf den Straftatbestand Unterhaltspflichtverletzung fixiert. Das lässt dich nicht los. Lies dir dazu noch einmal das Kapitel in der faq durch. Sofern du nicht ohne Grund kündigst und gar nichts mehr machst, hast du da kaum etwas zu befürchten.