(30-10-2024, 08:35)paint schrieb: Bin ich eigentlich verpflichtet den geforderten Unterhaltstitel zu unterschreiben?
Die Urkunde ist freiwillig
Jedoch kann das JA diese einklagen.
Aus meiner Erfahrung würde ich das Jugendamt klagen lassen
alleine schon
weil deren Briefe so unverschämt sind. Dann hat man auch einen besseren
Verhandlungsspielraum. Achte darauf dass die Umgangskosten mit drin sind
(20 Cent pro Kilometer)
(27-08-2024, 20:29)netlover schrieb: ich kann P nur beipflichten:
lasst euch nicht verarschen!
verarscht zurück!
soviele anträge, auch sinnlos, so viele fragen wie möglich schriftlich und beschwerde-schreiben, das hält
die behörden auf...hab ich heut erst wieder beim FA gemerkt...die wollen nur willenlose sklaven treten!
also: lasst euch nicht treten - tretet zurück!
bb
netlovler