31-10-2024, 18:33
Hi, hab mal eine theoretische Frage zur "Erwerbsobliegenheit", hab gelesen, dass die bis zu 48 Wochenstunden verlangen können.
Können die das auch verlangen, wenn man z.b. einen 30 Std Job ausübt und mind 10 Std pro Woche als pflegender Angehöriger die Mutter (Pflegestufe 1 oder 2, steht noch nicht fest) unentgeltlich oder gegen geringe Aufwandsentschädigung pflegt ?
Können die das auch verlangen, wenn man z.b. einen 30 Std Job ausübt und mind 10 Std pro Woche als pflegender Angehöriger die Mutter (Pflegestufe 1 oder 2, steht noch nicht fest) unentgeltlich oder gegen geringe Aufwandsentschädigung pflegt ?