31-10-2024, 19:40
Ab 18 sind sowieso beide Eltern unterhaltspflichtig. Untitulierten Unterhalt kannst du ab 18. Geburtstag ohne weitere Folgen einstellen. Biete in höflichem Ton aber in der Sache klar schriftlich an, nach einer Standardberechnung und Berechnung der Haftungsquote sofort weiter zu zahlen und lass dir die üblichen Unterlagen vorlegen: Schulbescheinigung, Einkommen der Mutter nebst Belegen.