09-09-2009, 19:49
1. Du hast es richtig beschrieben. Andere Möglichkeiten kenn ich auch nicht.
2. Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Davor wird alles berücksichtigt, danach nichts mehr.
2. Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Davor wird alles berücksichtigt, danach nichts mehr.