02-11-2024, 11:18
Der Unterhaltsvorschuss füllt bei Minderjährigen bis zum Höchstbetrag 395 EUR auf, was du nicht zahlen kannst. Irgendwelche Konsequenzen auf deinen Zahlbetrag hat das nicht. Das ist alles nachgelagert und Sache der Mutter.
Ja, ab 18 muss das Kind oder sein beauftragter Anwalt alles selbst machen. Das Jugendamt berät noch bis 21, aber vertritt nicht mehr.
Ja, ab 18 muss das Kind oder sein beauftragter Anwalt alles selbst machen. Das Jugendamt berät noch bis 21, aber vertritt nicht mehr.