02-11-2024, 14:41
(02-11-2024, 11:34)NewMetal85 schrieb: Man klagt auf "Vermittlung" da hier und da mal ein Kind früher als gerichtlich vereinbart zurückgebracht worden wäre (wir reden über 10-15 Minuten) oder ich wie gesagt nicht höflich genug kommunizieren würde.
Klingt sehr schwammig, was sie da will. Mit so einer Person ein Wechselmodell zu machen ist doch Höchststrafe.
Wenn sie schon klagt, dann nutze das Verfahren deinerseits, um zu einer Umgangsregelung zu kommen, die was taugt, Hinweise siehe weiter oben im Thread. Lass es nicht zu, dass Ex und Idiotenrichter wieder ein so wertloses Papier unterschreiben. Wobei auch die bei dem Kindesalter ein nicht allzufernes Verfallsdatum haben wird.
Zitat:Wohngeld fällt bei mir leider raus, da ich mit verdienender Partnerin zusammenlebe.
Das kann noch mehr Probleme mit sich bringen, nicht nur den Ausschluss von Wohngeld und vom Aufstocken. Mit einer verdienenden Partnerin in einer Wohnung kann auch dein Selbstbehalt beim Kindesunterhalt weiter nach unten gedrückt werden. Haushaltsersparnis, 10% vom Selbstbehalt runter.