04-11-2024, 00:22
Nein, nicht weiterzahlen. Das überreisst es. Stelle den Unterhalt spätestens mit Kindesalter 3 ein. Den Anwalt wirst du wohl brauchen, aber lass sie ruhig klagen oder wenigstens den Anwalt eventuelle Forderungen beantworten lassen. Es ist auch nicht so, dass sie sich mit einer Kurzzeitbetreuung einen Unterhaltsanspruch erhöhen kann. Dafür braucht sie bessere Gründe. Einen Rechstansprucht wird sie zwar haben, aber da soll erst mal der zweite Vater alles offenlegen müssen.
Du musst nicht klagen, sondern einfach nur deinen Sorgerechtsentzug ablehnen. Mach ja nicht den nächsten grossen Fehler, zu glauben du könntest mehr Frieden bekommen, wenn du bei irgendwas nachgibst, das sie will. Typischer Männerfehler, Männer denken da in Transaktionen. Leider nicht Frauen, die denken eher emotional. Auflaufen lassen heisst die Devise.
Zitat:Sie hat das alleinige Sorgerecht beantragt (im Schrieb steht einvernehmlich) ich sage gleich dazu das ich weder auf Sorgerecht Umgang etc. Klagen werde. Sie is übergeschnappt, verbreitet Lügen, hat die letzten Wochen und Monate jeden Umgang manipuliert.
Du musst nicht klagen, sondern einfach nur deinen Sorgerechtsentzug ablehnen. Mach ja nicht den nächsten grossen Fehler, zu glauben du könntest mehr Frieden bekommen, wenn du bei irgendwas nachgibst, das sie will. Typischer Männerfehler, Männer denken da in Transaktionen. Leider nicht Frauen, die denken eher emotional. Auflaufen lassen heisst die Devise.