04-11-2024, 00:26
Also Betreuungsunterhalt richtet sich nach dem
Gehalt der Ex vor der
Schwangerschaft.
Hat sie 2000netto verdient,
dann bekommt sie 45% von Dir,
davon also rund 900€
Maximal 3 Jahre . Hat sie nicht dieses Gehalt erwirtschaftet
Wüsste ich nicht auf welcher Grundlage das Betreuungsunterhalt
Ausgerechnet wird.
Ich würde auf geteiltes Sorgerecht klagen. Auch wenn du es nicht bekommst
kannst du später dem Kind zeigen
dass du versucht hast Interesse zu zeigen.
Gehalt der Ex vor der
Schwangerschaft.
Hat sie 2000netto verdient,
dann bekommt sie 45% von Dir,
davon also rund 900€
Maximal 3 Jahre . Hat sie nicht dieses Gehalt erwirtschaftet
Wüsste ich nicht auf welcher Grundlage das Betreuungsunterhalt
Ausgerechnet wird.
Ich würde auf geteiltes Sorgerecht klagen. Auch wenn du es nicht bekommst
kannst du später dem Kind zeigen
dass du versucht hast Interesse zu zeigen.