04-11-2024, 00:53
Hallo allerseits,
in den Tiefen des Internets heißt es, man könne bei der Unterhaltsberechnung auch neue Kredite für die Ausstattung einer Wohnung nach einer Trennung zur Bereinigung des Einkommens zum Abzug bringen. Klappt das in der Praxis so einfach wie es klingt, solange der Mindestunterhalt gewährt ist? Das wäre doch eigentlich ein super Deal, egal wie hoch der Zinssatz ist: Alles auf Pump und das Guthaben auf dem Konto nicht in die Wohnung investieren.
Grüße, Nintendo
in den Tiefen des Internets heißt es, man könne bei der Unterhaltsberechnung auch neue Kredite für die Ausstattung einer Wohnung nach einer Trennung zur Bereinigung des Einkommens zum Abzug bringen. Klappt das in der Praxis so einfach wie es klingt, solange der Mindestunterhalt gewährt ist? Das wäre doch eigentlich ein super Deal, egal wie hoch der Zinssatz ist: Alles auf Pump und das Guthaben auf dem Konto nicht in die Wohnung investieren.
Grüße, Nintendo