04-11-2024, 10:44
OLG Köln: "Berücksichtigungswürdige Schulden (Zinsen und Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen."
Es folgen Absätze zur Insolvenz, nacheheliche Schulden und Verwandtenunterhalt.
Die Leitlinien helfen somit garnicht und es bleibt nur der schwammige Begriff "Berücksichtigungswürdige Schulden".
Es folgen Absätze zur Insolvenz, nacheheliche Schulden und Verwandtenunterhalt.
Die Leitlinien helfen somit garnicht und es bleibt nur der schwammige Begriff "Berücksichtigungswürdige Schulden".