05-11-2024, 20:39
Meine Anwalt hat geantwortet: Kredite für ehe- und trennungsbedingten Bedarf sind anrechnungsfähig. Die Laufzeit soll länger sein, damit keine hohen monatlichen Kosten entstehen. Der Mindestunterhalt muss sichergestellt sein.
Na dann mache ich das einfach
Na dann mache ich das einfach