05-11-2024, 22:44
Also sie muss den Betreuungsunterhalt gerichtlich geltend machen.
Bis 3 Jahre kann das Jobcenter das für sie erledigen gerichtlich .
Ich glaube mit neuem Kind hat die gerichtlich wenig Chancen was
BU mäßiges von Dir zu verlangen .
Sie wusste ja beim ersten Kind was passiert
wenn man nicht verhütet . Wenn sie kein Geld hat
darf sie keine Kinder
in die Welt setzen. Du kannst ja Nichtsehen ihrer falschen verhütungseinstellung bestraft werden
Bis 3 Jahre kann das Jobcenter das für sie erledigen gerichtlich .
Ich glaube mit neuem Kind hat die gerichtlich wenig Chancen was
BU mäßiges von Dir zu verlangen .
Sie wusste ja beim ersten Kind was passiert
wenn man nicht verhütet . Wenn sie kein Geld hat
darf sie keine Kinder
in die Welt setzen. Du kannst ja Nichtsehen ihrer falschen verhütungseinstellung bestraft werden