(05-11-2024, 23:12)Sneax001 schrieb: bist du dir da sicher? das seh ich ansich genauso. Aber ich glaube auf seite 1 meinte P__ Das wenn es zur verhandlung kommt der 2. Vater zwar alles offen legen muss. Aber wenn er nicht leistungsfähig is für BU ich so rechnen muss als wär das 2. Kind gar nicht da.... Zumindest wenn ichs richtig verstanden habe. Und das kann ich nicht nachvollziehen. Die kann ja so oder so die nächsten 3 Jahre nicht arbeiten gehen. Zumindest wenn Sie nicht will. Und jetzt trdm so viel weiter zu zahlen kann ja nicht sein
Ich meine gelesen zu haben
wenn ein Kind eine Behinderung usw.
hat muss es über die 3 Jahre hinaus
auch betreut werden
Aber dein Kind scheint gesund zu sein .
Ich könnte mir vorstellen dass der Kindesunterhalt steigen könnte
Da du nicht mehr BU pflichtig bist.
Ich an deiner Stelle würde BU einstellen.
Ich zahle es auch nicht und hab es auf eine Klage ankommen lassen
….es War der Gegenseite scheinbar zu anstrengend wegen 100€ monatlich zu klagen
Diese 100€ mehr hätten dann das Bürgergeld um 100€ gedrückt
Also linke tasche rechte Tasche Prinzip