07-11-2024, 12:48
Es gibt zwar aktuell "kein Gesetz" an dem dich entlang hangeln könntest - wäre ja auch zu gut gewesen - aber tatsächlich könntest Du das zumindest anbringen, dass nachweislich ein Betreuungsanteil von 40% besteht und du daher die Rückstufung um eine Tabellenstufe somit beantragst. Nicht bitten. Nicht fragen. Fordern.
Denn, wenn es nicht um den Mindestunterhalt geht, wird durchaus vor Gericht unter diesen Umständen oftmals eine solche Rückstufung abgenickt. Muss nicht. Kann aber durchaus.
Das weiß das JA auch, macht das aber nie von sich aus ,-) Man kennt sie ja.
Das Ganze ist zumindest aussichtsreicher, als Dein Verlangen, eine 2-jährige Befristung durch zu bekommen. Ein Rechtsgrundlage dafür, gibt es jedenfalls nicht. Aber probieren kann man es.
Denn, wenn es nicht um den Mindestunterhalt geht, wird durchaus vor Gericht unter diesen Umständen oftmals eine solche Rückstufung abgenickt. Muss nicht. Kann aber durchaus.
Das weiß das JA auch, macht das aber nie von sich aus ,-) Man kennt sie ja.
Das Ganze ist zumindest aussichtsreicher, als Dein Verlangen, eine 2-jährige Befristung durch zu bekommen. Ein Rechtsgrundlage dafür, gibt es jedenfalls nicht. Aber probieren kann man es.