07-11-2024, 13:49
Zu beurkunden ist bis aufs letzte Komma exakt das, was der Unterzeichnende beurkunden will. Ob die dann entstandene Urkunde dem Unterhaltsrecht entspricht, ist dafür erst mal irrelevant. Der Weg ist so:
- Urkunde wird formuliert und unterzeichnet. Das Jugendamt fungiert dabei nur als Urkundsperson, wie ein Notar.
- wenn sie damit unzufrieden sind, müssen sie klagen. Anschliessend.
- Urkunde wird formuliert und unterzeichnet. Das Jugendamt fungiert dabei nur als Urkundsperson, wie ein Notar.
- wenn sie damit unzufrieden sind, müssen sie klagen. Anschliessend.