09-11-2024, 12:04
Das ist eine Situation, die eine eigene lange Antwort mit sehr vielen "wenns" erfordert und bei der eine Richter zudem noch willkürlicher entscheiden wird. Wahrscheinlich müsste auch ein Verfahrenspfleger benannt werden, weil jeder Elternteil nur begrenzt Unterhalt gegen den anderen geltend machen kann, das Kind also nicht voll vertritt.
Es gab dazu schon Verfahren, mal lief es auf fiktives Einkommen raus, mal nicht. Die generellen Grundsätze wurden in BGH, Beschluss vom 11.1.2017 – XII ZB 565/15 festgelegt und in RN 27-29 gehts auch um fiktives Einkommen, das dort befürwortet wird.
Wenn du nicht Vollzeitelternteil bist und hast vor, die Teilzeit-Mutter zu verklagen, rate ich trotzdem zu grösster Vorsicht. Lieber mehr ausgleichen als so ein Kartenhaus anfassen.
Es gab dazu schon Verfahren, mal lief es auf fiktives Einkommen raus, mal nicht. Die generellen Grundsätze wurden in BGH, Beschluss vom 11.1.2017 – XII ZB 565/15 festgelegt und in RN 27-29 gehts auch um fiktives Einkommen, das dort befürwortet wird.
Wenn du nicht Vollzeitelternteil bist und hast vor, die Teilzeit-Mutter zu verklagen, rate ich trotzdem zu grösster Vorsicht. Lieber mehr ausgleichen als so ein Kartenhaus anfassen.