09-11-2024, 18:20
Dein Anspruch auf Umsatzsteuererstattung ist pfändbar. Für die Zukunft kannst du nur her gehen und deine wahrscheinlich 1/4jährliche Vorauszahlung so genau ausrechnen, dass sich im Grunde keine, oder nur sehr kleine, Differenzen ergeben.
Liegst Du denn mit deinem kleinen Gewerbe nicht evtl. unterhalb der Grenzen der Umsatzsteuerpflicht im Rahmen des § 19 Ust. ?
Da du aktuell umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du - wenn du unterhalb der Grenze liegst - nach 5 Jahren Umsatzsteuerpflicht zur Kleinunternehmerregelung optieren. Im Folgejahr entfällt die Ust-Abgabe dann vollständig.
Sollte deine Krankheit andauern, wirst du wohl versuchen müssen, eine Unterhaltsabänderungsklage durch zu bekommen. Die Schulden die im Hintergrund auflaufen - trotz Raten - sind schnell in schwindelerregenden Höhen und du kommst aus der Pfändungsnummer nicht mehr raus.
Liegst Du denn mit deinem kleinen Gewerbe nicht evtl. unterhalb der Grenzen der Umsatzsteuerpflicht im Rahmen des § 19 Ust. ?
Da du aktuell umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du - wenn du unterhalb der Grenze liegst - nach 5 Jahren Umsatzsteuerpflicht zur Kleinunternehmerregelung optieren. Im Folgejahr entfällt die Ust-Abgabe dann vollständig.
Sollte deine Krankheit andauern, wirst du wohl versuchen müssen, eine Unterhaltsabänderungsklage durch zu bekommen. Die Schulden die im Hintergrund auflaufen - trotz Raten - sind schnell in schwindelerregenden Höhen und du kommst aus der Pfändungsnummer nicht mehr raus.