12-11-2024, 02:10
Beim Aufrechnungsersuchen ist wohl alles möglich. Eigene leidvolle Erfahrung.
Versuche jetzt seit 2 Jahren (!!) gerichtlich mein aufgerechnetes Geld zurückzubekommen, da ohne Rechtsgrund aufgerechnet. Ansprüche der UVK waren gerichtlich festgestellt schon längst verjährt. Seitdem wird sich mit den abenteuerlichsten Stellungsnahmen seitens der UVK gewehrt, das man mir irgendwas erstatten müsse. Bis hin zur kompletten Verwirrung der Richterin und meiner Anwältin. Dann hat man seitens Gericht versucht, mich aufgrund der Aufrechnung (fiskalisch, nicht familienrechtlich) mit absonderlichsten Begründungen ans Finanzgericht abzuschieben, das hat das OLG allerdings dann anders entschieden und zurück ans Familiengericht übergeben. Seitdem warte und warte und warte ich auf einen Beschluss...............
Aufrechnung ist halt keine Pfändung sondern "nur" ein Mittel der Vollstreckung gegen das man sich eigentlich nicht wehren kann
(P.S.: das war die Kurzfassung. Gerade Aufrechnung ist leider absolut komplex und kaum durchschaubar)
Versuche jetzt seit 2 Jahren (!!) gerichtlich mein aufgerechnetes Geld zurückzubekommen, da ohne Rechtsgrund aufgerechnet. Ansprüche der UVK waren gerichtlich festgestellt schon längst verjährt. Seitdem wird sich mit den abenteuerlichsten Stellungsnahmen seitens der UVK gewehrt, das man mir irgendwas erstatten müsse. Bis hin zur kompletten Verwirrung der Richterin und meiner Anwältin. Dann hat man seitens Gericht versucht, mich aufgrund der Aufrechnung (fiskalisch, nicht familienrechtlich) mit absonderlichsten Begründungen ans Finanzgericht abzuschieben, das hat das OLG allerdings dann anders entschieden und zurück ans Familiengericht übergeben. Seitdem warte und warte und warte ich auf einen Beschluss...............
Aufrechnung ist halt keine Pfändung sondern "nur" ein Mittel der Vollstreckung gegen das man sich eigentlich nicht wehren kann
(P.S.: das war die Kurzfassung. Gerade Aufrechnung ist leider absolut komplex und kaum durchschaubar)