12-11-2024, 15:27
(30-10-2024, 13:28)Alimen T schrieb: Verhandlungsspielraum. Achte darauf dass die Umgangskosten mit drin sind
(20 Cent pro Kilometer)
(01-11-2024, 01:20)Alimen T schrieb: Genau aber es muss eine feste Vereinbarung bestehen bezüglich des Umgangs
Wie muss ich denn die 0,20 Cent verstehen? Wo werden diese berücksichtigt? Wo erhalte ich diese Umgangskosten zurück?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Umganskosten (auch die Spitkosten etc.) durch die Hälfte des Kindergeldes das beim Unterhalt abgezogen werden abgegolten sind? Und diese auch nicht zB in der Steuererklärung angegeben werden können!?