12-11-2024, 17:13
Müsste der Wert des Erbes nicht trotzdem Voll und Ganz der Person A analog zum Anfangsvermögen zugeschrieben werden?
Also sofern B die Haushälfte beahlten möchte müsste B den Wert der Hälfte komplett ausgleichen. Ein Nullsummenspiel also.
In allen Fällen, Anwalt. Sofort.
Also sofern B die Haushälfte beahlten möchte müsste B den Wert der Hälfte komplett ausgleichen. Ein Nullsummenspiel also.
In allen Fällen, Anwalt. Sofort.