14-11-2024, 13:21
Hallo,
ich weiß, dass der Sonderbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder entsprechend dem Einkommen der Eltern aufgeteilt wird. Ich wollte nun gerne wissen, wie dieses Einkommen berechnet wird.
Hintergrund: Wenn ich von meinem Nettoeinkommen den Unterhalt für meine beiden Kinder abziehen, dann habe ich dasselbe Netto-Einkommen wie die Kindsmutter. Dann wäre eine 50:50 Aufteilung von Sonderbedarf doch gerecht.
Oder werden meine Unterhaltsleistungen gar nicht berücksichtigt - was ich als ungerecht empfinden würde....
Vielen Dank für eure Rückmeldungen, Jens
ich weiß, dass der Sonderbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder entsprechend dem Einkommen der Eltern aufgeteilt wird. Ich wollte nun gerne wissen, wie dieses Einkommen berechnet wird.
Hintergrund: Wenn ich von meinem Nettoeinkommen den Unterhalt für meine beiden Kinder abziehen, dann habe ich dasselbe Netto-Einkommen wie die Kindsmutter. Dann wäre eine 50:50 Aufteilung von Sonderbedarf doch gerecht.
Oder werden meine Unterhaltsleistungen gar nicht berücksichtigt - was ich als ungerecht empfinden würde....
Vielen Dank für eure Rückmeldungen, Jens