14-11-2024, 13:54
Sobald du dein Gewerbe anmeldest, egal in welcher Form, fällt man auch darüber her. Argumentiert man dann, dass du Mindestunterhalt (nun) zahlen müsstest und du wiederum, dass du zu wenig Umsätze machst, verweist man darauf, dass du eben mehr machen musst oder das Gewerbe zugunsten einer Erwerbstätigkeit aufzugeben hast.
Dann stehst du auf der Seife. Denn argumentierst du nun, dass du ja krank seist, sagt der Richter: Wenn sie ein Gewerbe betreiben können, können sie auch arbeiten gehen. Sie sind anscheinend eben nicht krank genug. Nun biste auf der Seife ausgerutscht.
Nun bleibt die Angst vor dem Finanzamt. Hier könntest du dich an das Finanzamt wenden und sagen: Ich betreibe dieses Hobby und bin ansonsten aber arbeitsunfähig, Mein Hobby generiert aber durch hier und da einmal etwas Verkauftes im Jahr ca 3.000 €.
Dann doof fragen: Muss ich das anmelden. Denn dann habe ich auch diese und jenen Kosten. Oder mein Hobby aufgeben ,-) Oder fällt das ganze vielleicht - und genau da willst du hin - unter Liebhaberei.
Diese Anfrage richtig gesteuert, kann dir die Bestätigung von Liebhaberei einbringen. In diesem Moment ist das nirgendwo verzeichnet und nirgendwo abfragbar. Taucht in keiner Steuererklärung auf. Für das Finanzamt ist das durchaus oft praktikabel, weil man nicht will, dass solche Gewerbetreibenden über mehrere Jahre sich Verluste zuschreiben lassen.
Du musst nur in der Folge aufpassen, dass eben diese Umsätze nicht explodieren. Dann natürlich taucht das FA auf, denn es will ja dann gerne schon Einkommensteuer sehen. Wenn man dort also Veranlassung sieht, dass für den Staat was zu holen ist, wirst du steuerpflichtig und die Liebhaberei wird aufgehoben.
Dann stehst du auf der Seife. Denn argumentierst du nun, dass du ja krank seist, sagt der Richter: Wenn sie ein Gewerbe betreiben können, können sie auch arbeiten gehen. Sie sind anscheinend eben nicht krank genug. Nun biste auf der Seife ausgerutscht.
Nun bleibt die Angst vor dem Finanzamt. Hier könntest du dich an das Finanzamt wenden und sagen: Ich betreibe dieses Hobby und bin ansonsten aber arbeitsunfähig, Mein Hobby generiert aber durch hier und da einmal etwas Verkauftes im Jahr ca 3.000 €.
Dann doof fragen: Muss ich das anmelden. Denn dann habe ich auch diese und jenen Kosten. Oder mein Hobby aufgeben ,-) Oder fällt das ganze vielleicht - und genau da willst du hin - unter Liebhaberei.
Diese Anfrage richtig gesteuert, kann dir die Bestätigung von Liebhaberei einbringen. In diesem Moment ist das nirgendwo verzeichnet und nirgendwo abfragbar. Taucht in keiner Steuererklärung auf. Für das Finanzamt ist das durchaus oft praktikabel, weil man nicht will, dass solche Gewerbetreibenden über mehrere Jahre sich Verluste zuschreiben lassen.
Du musst nur in der Folge aufpassen, dass eben diese Umsätze nicht explodieren. Dann natürlich taucht das FA auf, denn es will ja dann gerne schon Einkommensteuer sehen. Wenn man dort also Veranlassung sieht, dass für den Staat was zu holen ist, wirst du steuerpflichtig und die Liebhaberei wird aufgehoben.