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Sonderbedarf Kind - Verteilung der Anteile auf die Eltern
#5
Dann bin ich ja nicht der Einzige, dem das aufgefallen ist. Habe das nämlich auch mal durch Gurgel laufen lassen und komme zum gleichen Schluss..... Gekapert von Anwaltsseiten auf Mandantenfang. Und ich möchte nicht wissen, bei wie vielen das Gehalt genommen wurde, ohne es zu bereinigen.

@Newoton: BGH ist höchstrichterlich. Da hat sich das Amtsrichterlein nach zu richten

"Fiktive" Ausgaben lassen sich auf Seiten der Mutter nicht noch zusätzlich ableiten. Es heißt ja "einer zahlt, einer betreut", weshalb das abgegolten ist. Nichts desto Trotz unterliegt auch das vielleicht der Phantasie phantasiereicher Gestaltungen, die sich die "Professionen" gerne einfallen lassen. Wäre mir aber neu
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RE: Sonderbedarf Kind - Verteilung der Anteile auf die Eltern - von Nappo - 14-11-2024, 16:52

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