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Sonderbedarf Kind - Verteilung der Anteile auf die Eltern
#6
Bei Mehr- und Sonderbedarf gibts es keine Betreuungskomponente als Gegengewicht. Dieser Teil des Unterhalts dreht sich nur um konkrete Kosten einer bestimmten Sache. Gerade deshalb sind immer beide Eltern dafür haftbar, nicht wie bei laufendem Unterhalt im Residenzmodell nur einer. Die Berechnung ist genau wie die Berechnung von Volljährigenunterhalt.

Der Ärger entzündet sich meist an der Einkommensberechnung der Mutter, die ja meist den Unterhalt kassiert. Der gefällt es auch selten, plötzlich selbst Auskunft geben zu müssen, eine Verpflichtung die man Vätern mal eben so bis zu dreizehnmal im Pflichtigenleben auferlegt.
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RE: Sonderbedarf Kind - Verteilung der Anteile auf die Eltern - von p__ - 14-11-2024, 17:56

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