14-11-2024, 19:50
Ich möchte gerne noch eine andere Perspektive einbringen.
Deine Tochter wird 1 Jahr im Ausland sein. Während der Zeit wohnt sie nicht bei der Mutter. Wird sie dort abgemeldet und im Ausland offiziell angemeldet? Was passiert mit dem Unterhalt den du für sie an die Mutter bezahlst während ihrer Abwesenheit von zu Hause? Wird dieser 1:1 an die Tochter weitergeleitet und für das Auslandsjahr verwendet?
Oder stellst du die Zahlung ein? (besteht ein Titel?)
Aus meiner Sicht (ob diese so rechtssicher ist, kann ich nicht beurteilen, wäre jedoch gerecht) lebt deine Tochter während dieser Zeit nicht "zu Hause" und die Mutter müsste somit ebenfalls unterhaltspflichtig sein. Die Mutter leistet während der Abwesenheit der Tochter keinen Betreuungsunterhalt/Naturalunterhalt!
Mein Verständnis wäre dann, dass nur die Kosten, die über den Unterhaltsbedarf hinausgehen, Sonderbedarf wären.
Kinder, die nicht zu Hause leben steht ein Bedarfssatz von 930 EUR inkl. Kindergeld zu.
930 EUR Unterhalt - 250 EUR Kindergeld = 680 EUR Barunterhalt an das Kind, das durch beide Elternteile zu bezahlen ist, natürlich entsprechend gequotelt.
Ich würde an deiner Stelle eine für dich vorteilhafte Berechnung erstellen und diese der Mutter mitteilen und mal abwarten was passiert.
Deine Tochter wird 1 Jahr im Ausland sein. Während der Zeit wohnt sie nicht bei der Mutter. Wird sie dort abgemeldet und im Ausland offiziell angemeldet? Was passiert mit dem Unterhalt den du für sie an die Mutter bezahlst während ihrer Abwesenheit von zu Hause? Wird dieser 1:1 an die Tochter weitergeleitet und für das Auslandsjahr verwendet?
Oder stellst du die Zahlung ein? (besteht ein Titel?)
Aus meiner Sicht (ob diese so rechtssicher ist, kann ich nicht beurteilen, wäre jedoch gerecht) lebt deine Tochter während dieser Zeit nicht "zu Hause" und die Mutter müsste somit ebenfalls unterhaltspflichtig sein. Die Mutter leistet während der Abwesenheit der Tochter keinen Betreuungsunterhalt/Naturalunterhalt!
Mein Verständnis wäre dann, dass nur die Kosten, die über den Unterhaltsbedarf hinausgehen, Sonderbedarf wären.
Kinder, die nicht zu Hause leben steht ein Bedarfssatz von 930 EUR inkl. Kindergeld zu.
930 EUR Unterhalt - 250 EUR Kindergeld = 680 EUR Barunterhalt an das Kind, das durch beide Elternteile zu bezahlen ist, natürlich entsprechend gequotelt.
Ich würde an deiner Stelle eine für dich vorteilhafte Berechnung erstellen und diese der Mutter mitteilen und mal abwarten was passiert.