15-11-2024, 14:49
aktueller Verhandlungsstand mit der KM ist, dass ca. zwei drittel des Unterhalts für die Finanzierung des Auslandsaufenthalts verwendet werden, Kindergeld ebenso. Ein drittel geht an die KM für Betreuungsaufwand/Miete. Alles was dann noch zu zahlen wäre (ca. 7000€) soll aufgetreilt werden. Frage ist nun eben in welchem Verhältnis.