15-11-2024, 16:13
(15-11-2024, 15:50)p__ schrieb: Dann soll sie mal Auskunft geben über ihre Finanzen.
Ich wollte gar nicht so weit gehen, weil ich ungefähr weiß wie hoch der Verdienst ist. Mir war es v.a. wichtig zu klären, ob meine Unterhaltszahlungen beim zu berücksichtigenden Einkommen vorher abgezogen werden. Soweit ich hier jetzt alle verstanden habe, scheint dies so zu sein....
Von Residenzmodell und Fernbetreuung habe ich auch schon gehört bzw. was gelesen. Ich glaube aber, dass es in dem betreffenden Fall so war, dass die Finanzierung des Auslandsjahres gar nicht zur Debatte stand (meine Vermutung: hatte die KM finanziert und nicht mit dem KV abgesprochen), sondern Frage war, ob der KV während des Auslandaufenthalts denselben Unterhalt an die KM zahlen muss. Dem wurde so entschieden mit der Begründung, dass die KM weiterhin aus der Ferne betreuen würde etc.