(12-11-2024, 17:13)Nintendo schrieb: Müsste der Wert des Erbes nicht trotzdem Voll und Ganz der Person A analog zum Anfangsvermögen zugeschrieben werden?Ja, aber A hat B freiwillig im Grundbuch eintragen lassen - da A an die Ehe glaubte
Also sofern B die Haushälfte beahlten möchte müsste B den Wert der Hälfte komplett ausgleichen. Ein Nullsummenspiel also.
In allen Fällen, Anwalt. Sofort.
ich habe nunmehr den 4-ten, in Worten vierten!, Anwalt.
B will eindeutig nur Geld! viel Geld!
seufz
Red.
Danke Euch für die Kommentare und Gedanken!!
Red.
P.S. gegen eine arglistige Täuschung kann ich leider auch nicht vorgehen, da hier die entsprechenden Fristen
gerissen worden sind.
Frist: 1 Jahr nach dem Grundbucheintrag
A hat vieles falsch gemach, aber hat auch in der Zeit einiges zu verkraften...
Das interessiert leider die B´s dieser Welt jedoch wenig!
Die wollen die Kohle...