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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
#35
Naja, aber ich schulde meinem Kind bis zum Abschluss der Erstausbildung Unterhalt, nicht Enkeln, bis dahin gilt ja auch die Berechtigung.
Wenn ich zb den Smart-Rechner bediene spuckt er auch aus zwei unterhaltsberechtigte obwohl Sohn 0€ Unterhalt erhält aufgrund seines Einkommens, sodann keine Höhergruppierung aufgrund der „Berechtigung“. 

Mich verwirrt das und ich konnte bisher keine aufklärende Rechtsprechung dazu finden. Für mich ist das im Wortlaut irgendwie klar ( berechtigt, keine Höhergruppierung ), was du schreibst zwar auch klar aber widersprüchlich zum Wortlaut der „berechtigung“. 
Angenommen er verdient jetzt plötzlich nicht mehr, dann müsste ich wieder unterhalt zahlen, aufgrund seiner Berechtigung. Hätte er Ausbildung abgeschlossen, würde eine neue machen, wäre er nicht berechtigt …

Sorry für meine Verunsicherung, aber ich hänge mich echt an dem Wortlaut der Berechtigung auf ?

Wenn wir grad dabei sind mein Konstrukt der Unterhaltsminimierung zu „vernichten“ ?
Ich gab ja an das ich die Inflationsausgleichsprämie ( 1500€ ) nicht als Unterhaltsrelevant ansehe, bzw maximal wenn auf 3 Jahre aufzuteilen erachte. Das selbe mit meiner Bonuszahlung ca 1500€ die so in der höhe nicht wieder kommt. Da dies einmalige Zahlungen sind die nicht wiederkommen. 

Würdest du/ihr da auch sagen meine Sicht geht da in eine falsche sinnlose Richtung? 
Für mich bedeutet das alles halt zahlen zwischen Stufe 3 und 5, je nach Sichtweise. 
Ich möchte halt gerne das zahlen was ich wirklich muss, was korrekt ist, aber auch nicht verklagt werden nur weil ich es vllt. wirklich falsch sehe. 

Ich hoffe ihr versteht mein Gedankenspiel, auch wenn es im Verhältnis nicht viel Geld ist zu vorher, aber ich will nix an raffgierige Mütter verschenken.
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RE: Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten - von Nuffü - 17-11-2024, 07:36

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