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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
#37
(17-11-2024, 07:36)Nuffü schrieb: Naja, aber ich schulde meinem Kind bis zum Abschluss der Erstausbildung Unterhalt, nicht Enkeln, bis dahin gilt ja auch die Berechtigung.

Das ist sehr einfach. Lies mal §1601 und 1602 BGB. Ich zitiere:
1601: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
1602: Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Also: Verpflichtet sind alle, Sippenhaft, rauf und runter den Stammbaum ohne Grenze.
Aber berechtigt ist schon mal niemand, der sich bereits selber finanzieren kann. Die fallen alle weg. Danach gibts noch Paragrafen, die das noch weiter einschränken, also fallen sogar noch mehr weg. Nochmal: Wer wegfällt, ist nicht berechtigt und kann damit auch nicht bei deinen Pflichten berücksichtigt werden.

Auch das ist so ein typischer Punkt auf den Anwaltsseiten, den die alle formelhaft voneinander abschreiben und damit absichtlich Verwirrung stiften.
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RE: Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten - von p__ - 17-11-2024, 10:56

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