Wenn das oben Genannte nicht greift, dann sag ihm, er soll die Ex wenigstens gewaltig ärgern. Dafür kann er folgenden Weg gehen.
Den Verkauf der Haushälfte der Ex verweigern. Sie kann dann nur in Form einer Teilungsversteigerung da ran. Während der noch bestehenden Ehe kann sie ohne Zustimmung des Mannes gar nichts machen.
Da hat auch das sog. Trennungsjahr nichts mit zu tun.
Der Scheidungsprozess kann ohne die Aufteilung des Hauses geschehen. Bei einer 50/50 Aufteilung fällt Zugewinn aus dem haus auch nicht an.
Nach rechtskräftiger Scheidung - und erst dann! - könnte sie eine Teilungsversteigerung veranlassen.
Das bringt der Ex erst mal zwei Nachteile:
1. Zeitfaktor: Bis zur Rechtskraft der Scheidung dauert das Ganze noch 1 1/2 Jahre + Dauer der Teilungsversteigerung ca. 1 1/2 Jahre bis 2 Jahre
2. Faktor Geld. Die Ex muss das Gutachten bezahlen, weil sie in Vorkasse treten muss, wenn sie die Teilungsversteigerung veranlasst. Zusätzlich die Gerichtskosten, Anwalt etc.
Er wendet sich an folgende Web-Site (das sind die Besten i.S. Teilungsversteigerung): www.teilungsversteigerung.net
Das braucht er auch erst dann machen, wenn es akut wird. Das Beratungsgespräch ist, soweit ich informiert bin, kostenlos.
Die Macher dieser Seite kennen da alle Tricks. Verzögerung. Selbst kaufen. Aufteilung. Alles was damit zusammen hängt. Der Mann kann die Ex lange zappeln lassen. Muss nur richtig angegangen werden ,-)
Den Verkauf der Haushälfte der Ex verweigern. Sie kann dann nur in Form einer Teilungsversteigerung da ran. Während der noch bestehenden Ehe kann sie ohne Zustimmung des Mannes gar nichts machen.
Da hat auch das sog. Trennungsjahr nichts mit zu tun.
Der Scheidungsprozess kann ohne die Aufteilung des Hauses geschehen. Bei einer 50/50 Aufteilung fällt Zugewinn aus dem haus auch nicht an.
Nach rechtskräftiger Scheidung - und erst dann! - könnte sie eine Teilungsversteigerung veranlassen.
Das bringt der Ex erst mal zwei Nachteile:
1. Zeitfaktor: Bis zur Rechtskraft der Scheidung dauert das Ganze noch 1 1/2 Jahre + Dauer der Teilungsversteigerung ca. 1 1/2 Jahre bis 2 Jahre
2. Faktor Geld. Die Ex muss das Gutachten bezahlen, weil sie in Vorkasse treten muss, wenn sie die Teilungsversteigerung veranlasst. Zusätzlich die Gerichtskosten, Anwalt etc.
Er wendet sich an folgende Web-Site (das sind die Besten i.S. Teilungsversteigerung): www.teilungsversteigerung.net
Das braucht er auch erst dann machen, wenn es akut wird. Das Beratungsgespräch ist, soweit ich informiert bin, kostenlos.
Die Macher dieser Seite kennen da alle Tricks. Verzögerung. Selbst kaufen. Aufteilung. Alles was damit zusammen hängt. Der Mann kann die Ex lange zappeln lassen. Muss nur richtig angegangen werden ,-)