19-11-2024, 12:37
(19-11-2024, 07:03)Martin877 schrieb: Tatsächlich, würdest du das so sehen? Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, auch wenn der MU durch den barunterhaltspflichtigen Vater gedeckt ist?
Das versuchte ich oben zu erklären: Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage, es gibt vielmehr viele WENNs. Fiktives Einkommen ist möglich, aber nicht pauschal. Auch die genannte BGH-Entscheidung, die ein fiktives Einkommen konstatiert hat ungeschriebene Bedingungen und Abwägungen. Das ist Richterrecht und jeder Scheiss wird mit dem Lied vom Einzelfall beschlossen, womit die wildesten Beschlüsse begründet werden.
Ein bereits unstrittig gedeckter Unterhalt wird sicher ein Argument gegen fiktives Einkommen sein. Kein Argument ist das Verhalten des anderen Elterteils. Man kann also nicht mit Verweis auf die Verletzung von Erwerbspflichten des anderen Elternteils die eigenen Erwerbspflichten schleifen lassen. Jeder ist separat Unterhaltsschuldner des Kindes. Ein sehr kleines Kind ist auch ein Argument gegen fiktives Einkommen aufgrund Teilzeit. Schliesslich ist auch Betreuungsarbeit zu leisten.
Sei froh, dass aktuell keine Konflikte anliegen und mach so weiter. Selbst im Konfliktfall wird dir nichts rückwirkend aufgebrummt. Also laufen lassen.