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Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder
#2
Ja, du musst zahlen. Jeder Elternteil ist Barunterhaltsschuldner des Kindes, das nicht bei ihm lebt. Du gegenüber der Tochter und nicht der Mutter, die Mutter gegenüber dem Sohn und nicht dir. Läuft also getrennt, keine Aufrechnung da verschiedene Gläubiger und Schuldner. Du kannst auch nicht beim Elektriker die Rechnung für den Glaser zahlen.

Wenn sie nicht zahlt, kannst du aber einen Betreuungsbonus geltend machen. Das ist Geld, das du benötigst, weil sie nicht zahlt, weil du auch den Barunterhalt des Sohnes deckst. Dieses Geld zählt nicht zu deinem unterhaltsrelvanten Einkommen.

Mach dir keinen Stress, geh zum Jugendamt, Beistandschaft einrichten. Die sollen sich drum kümmern.
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RE: Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder - von p__ - 19-11-2024, 12:42
RE: Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder - von Jimmy22 - 21-11-2024, 11:06
RE: Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder - von Jimmy22 - 21-11-2024, 12:04

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