20-11-2024, 09:05
Danke!
Ich war auch überracht über die Antwort und habe mit der Dame vom Jugendamt telefoniert. Sie hat mir das gleiche nochmal erklärt und gemeint, dass es im Sinne des Unterhaltsvorschussgesetztes so ist bei aufgeteilten Kindern. Es gibt auch Urteile dafür. Sie hat noch gemeint, wenn die KM Bürgergeld erhalten würde, dann würde ich Unterhaltsvorschuss bekommen. Da sie aber 1.200 netto verdient, Kindesunterhalt von mir und Wohngeld bezieht, geht das nicht.
Ich war auch überracht über die Antwort und habe mit der Dame vom Jugendamt telefoniert. Sie hat mir das gleiche nochmal erklärt und gemeint, dass es im Sinne des Unterhaltsvorschussgesetztes so ist bei aufgeteilten Kindern. Es gibt auch Urteile dafür. Sie hat noch gemeint, wenn die KM Bürgergeld erhalten würde, dann würde ich Unterhaltsvorschuss bekommen. Da sie aber 1.200 netto verdient, Kindesunterhalt von mir und Wohngeld bezieht, geht das nicht.