20-11-2024, 11:02
(19-11-2024, 23:35)Sneax001 schrieb: Okay danke. Dann hab ich da ja gute Chancen. Werde nämlich spätestens Ende Januar oder Februar mal wenn sicher ist das der Umzug vollzogen ist das ganze prüfen. Da mein Kind nächsten Monat 3 wird rechne ich fest im Dezember oder Januar mit der Klage.
DU hast Umgangsrecht, ist gesetzlich so geregelt, ob mit oder ohne Sorgerecht ist nicht relevant. Finde über das JA heraus, wer/welche Betreuerin an ihrer Adresse zuständig ist vom JA, DIESE werden deiner Ex die Leviten lesen,
wenn du denen sagst, dass deine Ex sich weigert oder ausreden hat, dass du dein Kind nicht sehen darfst. JA freut sich gewaltig wenn Väter ihre Kinder sehen wollen, und Sie unterstützen dich dabei. (Sammle Beweise, Chats usw) das festigt das ganze zusätzlich, Betreuer vom JA wird deiner Ex einen Besuch abstatten-ruck zuck, die wissen ganz genau was Mütter so am besten können, um Vater fertig zu machen. Deine Ex gefährdet das Kindeswohl indem SIE, den Kontakt zw. Vater Kind bewusst vernichtet= Entzug von Sorgerecht, genau das wird ihr gesagt.
(Zb. kannst auch ein Deal machen, unter 4 Augen, weniger Unterhalt etc..dafür verzichtest du auf Kontakt komplett)
Zur Eheähnlichen Gemeinschaft, warte ab, sammle Beweise, gibt viele Wege die Adresse rauszufinden, ist ja auch dein Recht wg. Kind. LASS dich bei allem niemals ertappen, was du im Schilde führst, um an Infos zu kommen, keine Verdächtigen Fragen an Ex und usw. gehe Smart vor, so dass Ex kein Verdacht schöpft.