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Dringend Hilfe in Bezug Betreuungsunterhalt
#59
(19-11-2024, 23:35)Sneax001 schrieb: Okay danke. Dann hab ich da ja gute Chancen. Werde nämlich spätestens Ende Januar oder Februar mal wenn sicher ist das der Umzug vollzogen ist das ganze prüfen. Da mein Kind nächsten Monat 3 wird rechne ich fest im Dezember oder Januar mit der Klage.

Heutzutage brauchst du keinen Anwalt wg. Umgangsrecht, egal ob nur Sie das Sorgerecht hat, dagegen kann EX nix ausrichten und dient zum wohle des Kindes. Das Jugendamt unterstützt dich sofort. 
Zur Info, gib deiner Ex NIE preis, was du hast oder machst, auch im Bekanntenkreis, denn Sie wird das für Ihre Vorteile irgendwann nutzen, glaubs mir einfach. 

Wenn Sie mit Vater von Kind 2 Wohnt, und du Dir nicht sicher bist ob ER da Wohnt, gibt andere Wege es herauszufinden, über Anwalt zb. mit der Begründung, das Sie BU + Kin. Unterhalt erschleicht, während Sie wie in einer Ehe lebt, und sich dadurch IHRE Kosten enorm senken, wobei DU vieeel weniger Unterhalt zahlen solltest, selbstverständlich, und genau das ist Betrug. Würde deine Ex alleine Leben, dann ist es was anderes.
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RE: Dringend Hilfe in Bezug Betreuungsunterhalt - von Jimmy22 - 20-11-2024, 11:40

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