20-11-2024, 18:38
Des heist obwohl ich mit ihr verheiratet war, sie während der Schwangerschaft von Kind Nummer 2 noch nicht rechtskräftig von mir geschieden war, sie trotzdem den Anspruch auf betreuungsunterhalt NICHT verliert wenn sie mit dem Vater von Kind Nummer 2 jetzt zusammen zieht? Obwohl mein Kind 3 wird?
Na Bravo…
Na Bravo…