20-11-2024, 18:45
Auch wenn du verheiratet warst, ändert sich durch Zusammenziehen nichts am eigentlichen Problem, denn das Zeitmoment ist nicht erfüllt. Sie könnte sich mindestens ein Jahr mit "WG" herausreden.
Der entscheidende Punkt ist, dass seit Geburt von Kind 2 zwei Pflichtige aufeinandertreffen, egal wer bei wem wohnt. Und diese beiden haften in Anteilen, solange die Ansprüche gleichwertig sind. Auf diesem Weg ist der Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes für dich herabzusetzen bzw. zu streichen ab drittem Geburtstag von Kind 1. Das ist im Thread alles schon ausführlich erklärt.
Der entscheidende Punkt ist, dass seit Geburt von Kind 2 zwei Pflichtige aufeinandertreffen, egal wer bei wem wohnt. Und diese beiden haften in Anteilen, solange die Ansprüche gleichwertig sind. Auf diesem Weg ist der Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes für dich herabzusetzen bzw. zu streichen ab drittem Geburtstag von Kind 1. Das ist im Thread alles schon ausführlich erklärt.