20-11-2024, 22:51
(20-11-2024, 18:38)Sneax001 schrieb: Des heist obwohl ich mit ihr verheiratet war, sie während der Schwangerschaft von Kind Nummer 2 noch nicht rechtskräftig von mir geschieden war, sie trotzdem den Anspruch auf betreuungsunterhalt NICHT verliert wenn sie mit dem Vater von Kind Nummer 2 jetzt zusammen zieht? Obwohl mein Kind 3 wird?
Na Bravo…
Also innerhalb von 3 Jahren nach der Geburt kann sie mit Hantel Ali
und Hassan Mc Fit gleichzeitig
zusammen wohnen, da muss BU bei Leistungsfähigkeit fließen. So hat mir das mein Anwalt
Erklärt und gestern kam sogar die Rechnung von der Rechtschutzversicherung für Beratung und bißchrn Schriftverkehr von fast 500€ die meinen Anwalt bezahlt hat .
Nach 3 Jahren wohl sollte BU in deinem Fall hoffentlich nicht mehr nötig sein
vermute ich.