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Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder
#16
(21-11-2024, 09:17)Axel5 schrieb: Wenn ich die Beistandschaft beim JA beantrage, wird die Ex. dann vom Jugendamt direkt angeschrieben usw. oder wird man da erstmal unverbindlich beraten und aufgeklärt?

Die Beistandschaft handelt wie ein Anwalt. Lass dir da aber nichts ausreden, wenn die genauso rechtsfehlerhaft drauf sind wie die Unterhaltsvorschusskasse, könnte das gut passieren.

Es gibt übrigens auch Wege, dass bei aufgeteilten Kindern gar kein Unterhalt fliesst. Das macht man durch Beurkundung einer Erfüllungsübernahme. Dabei verpflichten sich die Eltern, für das jeweils bei ihnen lebende Kind den Barunterhalt selbst zu tragen. Achte auf die genaue Wortwahl, die ich benutze: NICHT auf Unterhalt verzichten (das geht nicht), sondern ihn SELBST zu übernehmen (das geht). Aber in eurem Fall ist das unzulässig. Weil die Mutter schon zur Unterzeichnung den Unterhalt gar nicht ganz selbst decken kann. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter. Sie muss erst mal genug arbeiten, um auch in der Lage zu sein, ohne Staat, ohne Zuschüsse alles zu decken.

Tatsächlich wäre Aufstocken für die Mutter vielleicht eine Lösung. Aber das ist ihre Sache. Unterhalt abkassieren, aber sich weigern den eigenen Pflichten nachzukommen ist keine Lösung. Vätern haut man dann eins voll eins rein. Der ganze dreckige Haufen aus Juristen, Jugendamt, Medien ist sich darin einig wie nie.
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RE: Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder - von p__ - 21-11-2024, 10:25
RE: Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder - von Jimmy22 - 21-11-2024, 11:06
RE: Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder - von Jimmy22 - 21-11-2024, 12:04

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