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Abänderungsklage Güteverhandlung
#1
Hallo zusammen,

erstmal danke, dass es euch gibt! Nach unzähligen Beiträgen die ich hier gelesen und verfolgt habe, hatte ich vor Monaten angefangen meine gesamte Geschichte aufzuschreiben. Dieser Text ist mittlerweile so unfassbar lang, dass sich das niemand antun wird das komplett zu lesen. Daher würde ich einfach ganz stumpf mit der aktuellen Situation beginnen und hoffe, auf den einen oder anderen hilfreichen Beitrag.

Eckpunkte:
Uneheliches Kind, Mitte nächsten Jahres 18, kein Kontakt
Unterhaltsfestsetzungsbeschluss von 2008, 100% KU 
JA-Beistandschaft seit 2008 
Bisher alles halbwegs ok, also die übliche Schikane seitens des JA.
Leider in früheren Jahren etwas Unterhaltsrückstand angehäuft (UVG, JC, und Kind), zahle ich in Raten, neben den 100% ab.
Die Rückstandszahlungen verteilt das JA übrigens lt. deren Abrechnung an UVG und JC, aber keinen Cent an mein Kind, sodass der Rückstand der auf mein Kind fällt überhaupt nicht getilgt wird, sondern dann bestimmt ab dem 18. Geburtstag gefordert wird, wenn der Beistand raus ist.

Im Dez 2023 mal wieder Auskunftsverlagen des JA erfüllt und auf Neuberechnung gewartet.
Ab Januar 24 zur Abwechslung und in Anbetracht des Alters meines Kindes auch mal nach Nachweisen gefragt. Erst beim JA. Keine erbracht. Dann bei der KM. Keine erbracht. Nochmal KM. Bla-bla-Email als Antwort - ohne Nachweise.

Im April 2024 Abänderungsklage auf 0 eingereicht und Nachweise gefordert.

Im Juni dann auch mal die Neuberechnung samt Aufforderung seitens des JA jetzt doch gerne rückwirkend ab Dez. 23 115% beglaubigen zu lassen (meine Fahrtkosten wurden gänzlich ignoriert. Begründung, weil ich keinen Steuerbescheid abgegeben habe. Die 100% sind immer gesichert, auch mit Fahrkosten). Auf laufendes Verfahren verwiesen und mich für's Verständnis bedankt, dass ich solange hier ein Verfahren läuft, nichts dergleichen tun werde.

August dann Beschluss auf Einstellung der Zwangsvollstreckung - da weiterhin keine Nachweise.
Jugendamt informiert und auf die Einstellung der laufenden Zahlungen (abgesehen von den Rückstandsraten) hingewiesen. Antwort: Sie seien nicht am Verfahren beteiligt und aktuell nicht an einer Pfändung o.ä. interessiert, bla bla.
 
Gaaanz plötzlich hat die Gegenseite es dann doch im Oktober(neues Schuljahr) geschafft, eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen. Also für's Jahr 2024/2025. Für das Schuljahr 2023/2024 ist bisher nichts nachgewiesen.
 
Nun gibt es einen  "Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung Datum XY".

Jetzt die Fragen in meinem Kopf. Werde ich auch noch mit meinem Anwalt besprechen, aber ich schätze die ein oder andere Meinung zusätzlich schadet nicht.

Da das aktuell laufende Schuljahr ja nachgewiesen ist, wird eine Abänderung auf 0,00 ja nicht zustande kommen können. Aber was kann denn überhaupt noch zustande kommen?

Nehmen wir an, die Güteverhandlung scheitert und es wird weiterhin nicht das vergangene Schuljahr nachgewiesen, was würden die meisten Richter in diesem Fall entscheiden?

Oder, was könnte ich überhaupt in der Güteverhandlung, also mit einem Vergleich, positives für mich erreichen? Letztes Schuljahr nicht nachgewiesen, aber Unterhalt kassiert, ich weiß, ist "verbraucht", aber kann man das z.B. mit dem Rückstand verrechnen?  Welche Strategie fahren?

Schonmal vielen Dank, für eure Hilfe & Einschätzungen
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Abänderungsklage Güteverhandlung - von NGU1989 - 03-12-2024, 15:34

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