03-12-2024, 16:04
Texte kann man auch kürzen, die Geschichte hinter aktuellen Problemen ist oft nicht unwichtig. Ausserdem ist es für Väter meist eine gute Erfahrung, diese Dinge auch aufzuschreiben.
Wenn die Gegenseite Unterhalt nach DD verlangt hat, wird ein Beschluss über Unterhalt gemäss DD kommen. Dein Antrag, rechtshängig ab April steht natürlich auch noch im Raum, bis zur Gültigkeit der vorgelegten Schulbescheinigung gibts nach wie vor keinen Nachweis über das, was das Kind getan hat, also wird der Richter zunächst die Gegenseite fragen, was da war. Anhand der Zeugnisse lässt sich auch jetzt noch sehr leicht nachweisen, dass eine Schule besucht wurde. Du hast übrigens auch las Nichtsorgeberechtigter das Recht, dir das Zeugnis zeigen zu lassen.
Gibts keinen Nachweis, heisst das noch nicht, dass es automatisch auch keinen Unterhalt gibt. Vielleicht lief etwas anderes (zum Beispiel ein Aufenthalt in der Klapse), vielleicht sind auch beide Eltern unterhaltspflichtig weil das Kind gar nicht bei der Mutter lebte. Das zu ergründen ist Sache deines Anwalts, der die entsprechenden Fragen und Anträge an den Richter stellt. Im besten Fall entfällt der Unterhalt ab April bis Beginn Gültigkeit Schulbescheinigung. Hat sich die Gegenseite denn im April mal geäussert oder einfach alles ignoriert?
Lass dich nicht vom Begriff Güteverhandlung täuschen. Das ist das ganz normale Verfahren im ersten Rechtszug. Der Unterschied ist, dass schon im voraus bekannt ist, dass der Richter einen Vergleichsvorschlag macht und du auch noch bei den Verfahrenskosten reingelegt wirst, eine Quotelung nach Erfolg kann viel besser für dich sein. Meistens ist es besser, stur bei seinen Forderungen zu bleiben, auch wegen den fehlenden Unterlagen. Das fällt nämlich beim Vergleich auch unter den Tisch, bei Nichteinigung muss es auf den Tisch. Die Anwälte raten immer zum Vergleich, weil die auf die Vergleichsgebühr schielen.
Wenn die Gegenseite Unterhalt nach DD verlangt hat, wird ein Beschluss über Unterhalt gemäss DD kommen. Dein Antrag, rechtshängig ab April steht natürlich auch noch im Raum, bis zur Gültigkeit der vorgelegten Schulbescheinigung gibts nach wie vor keinen Nachweis über das, was das Kind getan hat, also wird der Richter zunächst die Gegenseite fragen, was da war. Anhand der Zeugnisse lässt sich auch jetzt noch sehr leicht nachweisen, dass eine Schule besucht wurde. Du hast übrigens auch las Nichtsorgeberechtigter das Recht, dir das Zeugnis zeigen zu lassen.
Gibts keinen Nachweis, heisst das noch nicht, dass es automatisch auch keinen Unterhalt gibt. Vielleicht lief etwas anderes (zum Beispiel ein Aufenthalt in der Klapse), vielleicht sind auch beide Eltern unterhaltspflichtig weil das Kind gar nicht bei der Mutter lebte. Das zu ergründen ist Sache deines Anwalts, der die entsprechenden Fragen und Anträge an den Richter stellt. Im besten Fall entfällt der Unterhalt ab April bis Beginn Gültigkeit Schulbescheinigung. Hat sich die Gegenseite denn im April mal geäussert oder einfach alles ignoriert?
Lass dich nicht vom Begriff Güteverhandlung täuschen. Das ist das ganz normale Verfahren im ersten Rechtszug. Der Unterschied ist, dass schon im voraus bekannt ist, dass der Richter einen Vergleichsvorschlag macht und du auch noch bei den Verfahrenskosten reingelegt wirst, eine Quotelung nach Erfolg kann viel besser für dich sein. Meistens ist es besser, stur bei seinen Forderungen zu bleiben, auch wegen den fehlenden Unterlagen. Das fällt nämlich beim Vergleich auch unter den Tisch, bei Nichteinigung muss es auf den Tisch. Die Anwälte raten immer zum Vergleich, weil die auf die Vergleichsgebühr schielen.