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Abänderungsklage
#4
(03-12-2024, 21:40)p__ schrieb: Du hast ab Januar ganz normal an die Gegenseite gezahlt? Nicht unter Aussetzung der Vollstreckbarkeit den strittigen Betrag auf ein Anderkonto? Das wäre der beste Weg gewesen, hat den der Anwalt nicht gewusst?

Jetzt ist es so, dass der Unterhalt als "im guten Glauben verbraucht" wurde, man wird sich auf Entreicherung berufen, § 818 Abs. III BGB. Eine Möglichkeit ist eine sofortige Klage auf Erstattung, miese Aussichten. Was du nicht darfst, ist den laufenden Unterhalt entsprechend kürzen. Keine Aufrechnung.

Danke! Nein, ich hatte eine schlechte Rechtsvertretung. Hab ich mir gedacht..., dann zahle ich mal brav. Ich muss mich jetzt entsprechend aufstellen für in 18 Monaten. Da wird das Kind 18. Ich kümmere mich jetzt erstmal um meine Gesundheit. Danke Euch!
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RE: Abänderungsklage - von p__ - 03-12-2024, 21:40
RE: Abänderungsklage - von _2hell - 03-12-2024, 23:18
RE: Abänderungsklage - von Alimen T - 05-12-2024, 15:19
RE: Abänderungsklage - von DrNewton - 05-12-2024, 12:23

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