08-12-2024, 01:02
Die Winkeladvokaten bei der korruptesten Suchmaschine der Welt schreiben wie es ihnen gefällt.
Fall: Trennungsunterhalt wird verlangt. Vater blieb im EFH. EFH ist finanziert. Tilgung + Zinsen. Logisch.
Anwalt will nur die Zinsen berücksichtigen. Heraus kommt ein Einkommensherhöhender Wohnvorteil. Immer lustig, wenn man Unterhalt von fiktivem Einkommen zahlen soll.
Anwalt 1 schreibt: Nur die Zinsen können bei Trennungsunterhalt angerechnet werden
Anwalt 2 schreibt: Bei Trennungsunterhalt wird auch die Tilgung berücksichtigt. Erst nach der Scheidung nur in Höhe angemessener Alterversorgung etc bla bla.
Also was nun? Wieder würfeln vor Gericht? Wie war es bei Euch oder weiß wer was?
Fall: Trennungsunterhalt wird verlangt. Vater blieb im EFH. EFH ist finanziert. Tilgung + Zinsen. Logisch.
Anwalt will nur die Zinsen berücksichtigen. Heraus kommt ein Einkommensherhöhender Wohnvorteil. Immer lustig, wenn man Unterhalt von fiktivem Einkommen zahlen soll.
Anwalt 1 schreibt: Nur die Zinsen können bei Trennungsunterhalt angerechnet werden
Anwalt 2 schreibt: Bei Trennungsunterhalt wird auch die Tilgung berücksichtigt. Erst nach der Scheidung nur in Höhe angemessener Alterversorgung etc bla bla.
Also was nun? Wieder würfeln vor Gericht? Wie war es bei Euch oder weiß wer was?