08-12-2024, 09:47
Sicher ist, dass in der Trennungszeit der Wohnwert nicht ganz berücksichtigt wird, sondern nur in angemessener Höhe. Der dagebliebene Ehegatte soll nicht gleich verkaufen oder vermieten müssen.
Tilgung in der Trennungszeit ja. Wird berücksichtigt, danach nicht. Das Urteil dazu stammt vom BGH vom 28.03.2007 Az. XII ZR 21/05. Volltext: https://openjur.de/u/79009.html
Tilgung in der Trennungszeit ja. Wird berücksichtigt, danach nicht. Das Urteil dazu stammt vom BGH vom 28.03.2007 Az. XII ZR 21/05. Volltext: https://openjur.de/u/79009.html